SERIENJUNKIES
Der Staatsanwalt hat das Wort

Der Staatsanwalt hat das Wort

IMDb 7.0
Bis dato waren die Täter in den wenigen DDR-Fernseh-Krimis meist Westdeutsche oder vom Westen gesteuerte DDR-Bürger. Schließlich gab es nach Lesart der Parteiführung keine nennenswerte Kriminalität im entwickelten Sozialismus. Vorbild der neuen Reihe war die populäre ARD-Serie "Das Fernsehgericht tagt". Die Besonderheit bestand einerseits darin, dass nicht die Suche nach dem Täter im Vordergrund stand, sondern die psychologischen und tatsächlichen Umstände, die einen Menschen eine Straftat begehen lassen. Zum anderen wurde die gezeigte Filmhandlung von einem Moderator kommentiert und erklärt: Peter Przybylski, Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR. Der Jurist mit der strengen Brille und dem SED-Abzeichen am Revers wurde in den kommenden Jahrzehnten zur prägenden Gestalt der Sendereihe. Am Ende der Sendung verkündete er das Strafmaß und erläuterte es - selbstredend ganz im Sinn der sozialistischen Moral und Gesetzlichkeit. Etwa fünf Millionen Zuschauer sahen durchschnittlich die alle sechs Wochen ausgestrahlten Folgen. In den Spielfilmszenen wurde der Alltag in der DDR durchaus wirklichkeitsnah dargestellt. Dafür sorgten namhafte Autoren, Regisseure und vor allem Schauspieler wie Ulrich Mühe, Henry Hübchen, Jenny Gröllmann, Rolf Hoppe, Jörg Schüttauf, Ezard Haussmann oder Walther Plathe. In den 1970er-Jahren erkannte auch die ARD die Qualität der Sendereihe und übernahm sie für Ausstrahlungen in ihren dritten Programmen. Die Kommentare des Staatsanwalts wurden dabei jedoch herausgeschnitten.